| Quelle: ftd.de, Fr, 17.12.2004, 15:00 |
Beruf & Karriere: Anwälte plagt die Angst vor der
Pleite
Von Martin W. Huff
Eine stetig steigende Zahl von Anwälten muss Insolvenz anmelden. Hilfe erhalten die Betroffenen bei den Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammern.
| Die wirtschaftliche Lage der deutschen
Anwaltschaft ist zurzeit recht angespannt. Zurückgehende Umsätze - besonders
bei Beratungsmandaten - und Unternehmen, die sich in puncto Käufe,
Investitionen oder Immobilienerwerb zurückhalten, bringen manche Kanzlei in
Schwierigkeiten. Doch es gibt Wege aus der Krise: Dank der seit einigen
Jahren geltenden Insolvenzordnung können auch Rechtsanwälte mittels eines
Insolvenzverfahrens ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten überwinden und so
vielleicht doch noch eine Zukunft haben.
Hilfe bei der Bewältigung von Finanzproblemen leisten die Beratungsstellen der Rechtsanwaltskammern, etwa in Berlin. Und diese Hilfe wird immer häufiger in Anspruch genommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden hat sich die Zahl der gemeldeten Insolvenzanträge inzwischen nahezu verdoppelt. Bereits im ersten Halbjahr 2004 wurden bei den deutschen Insolvenzgerichten 35 Anträge eingereicht - gegenüber 43 Anträgen im gesamten Jahr 2003. Häufig stille Insolvenzen Gemessen an der Gesamtzahl von rund 130.000 Anwälten in Deutschland ist dies zwar keine große Zahl, aber die Entwicklung wird von den Vertretern der deutschen Rechtsanwaltskammern mit Sorgenfalten auf der Stirn registriert. Das ergab eine Umfrage der "Neuen Juristischen Wochenschrift" (NJW) unter deutschen Anwaltskammern. Auffallend dabei ist allerdings, dass rund ein Drittel der Insolvenzverfahren mangels Masse überhaupt nicht eröffnet wird. Dies bedeutet in der Regel, dass nicht einmal ausreichend Geld für das Insolvenzverfahren vorhanden ist und dass somit die Forderungen der Gläubiger eines Anwalts nicht erfüllt werden können. Erstaunlicherweise erfahren die Anwaltskammern meist gar nicht von den Insolvenzanträgen der Kollegen, obwohl dies nach Ansicht der Kammern im Interesse des Schutzes der Rechtssuchenden sinnvoll wäre. Nicht immer stellen Rechtsanwälte einen Insolvenzantrag. Vielmehr wird die Zulassung kurz vor dem eigentlichen Insolvenzantrag zurückgegeben. Das ist ohne die Angabe von Gründen jederzeit möglich ist, heißt es von Seiten der Anwaltskammern. Informationen weitergeben So stellte beispielsweise die Berliner Rechtsanwaltskammer fest, dass rund zwei Prozent der neu zugelassenen Kollegen ihre Zulassung wieder zurückgeben. Nach Einschätzung des Hauptgeschäftsführers der Münchner Anwaltskammer, Wieland Horn, verbergen sich hinter mehr als der Hälfte aller widerrufenen Zulassungen wirtschaftliche Gründe. Vielleicht hoffen diese Anwälte, auf diese Weise in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen, das nach rund sieben Jahren einen Neustart im gleichen Berufsfeld ermöglicht. Das vermuten jedenfalls viele Fachleute. Denn im Anschluss an solch ein Verfahren kann ein einmal gescheiterter Jurist erneut als Rechtsanwalt zugelassen werden. Allerdings ist ein gestellter Insolvenzantrag auch kein Grund, die Zulassung automatisch zu widerrufen. Diese Auffassung vertreten jedenfalls die meisten Anwaltskammern. Es sei nur ein - wenn auch wesentliches - Indiz für den "Vermögensverfall". Im Vordergrund stehe das schützenswerte Interesse des Rechtssuchenden. Für den muss sichergestellt sein, dass mit seinen Geldern ordentlich umgegangen wird, also beispielsweise erhaltene Zahlungen von Versicherungen ordnungsgemäß ausgezahlt werden. Auffallend ist jedoch, das auch einige Kammern selber Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, wenn sie von dem Verfahren erfahren. Insgesamt ist festzustellen: Die Zahl der Insolvenzen deutscher Anwälte nimmt spürbar zu. Sinnvoll wäre es, dass die Kammern über jedes einzelne Verfahren informiert werden und seinen Gang verfolgen. Die Münchner Kammer tut dies bereits. Martin W. Huffist Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und Chefredakteur der "Neuen Juristischen Wochenschrift". |